FSK - Regeln
WANN UND UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN IST DER KINOBESUCH FÜR KINDER UND JUGENDLICHE GESTATTET?
• Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zum Kino ausschließlich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person und bei Filmen mit FSK 0 gestattet. Wir empfehlen den Kinobesuch für Kinder erst ab einem Mindestalter von 3 Jahren.
• Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren dürfen sich nur dann im Kino und bei sonstigen öffentlichen Filmveranstaltungen aufhalten, wenn die dort gezeigten Filme für ihre Altersstufe (FSK 0 und 6) freigegeben sind oder es sich um Informations-, Instruktions- oder Lehrfilme handelt.
• Kinder zwischen 6 und 13 Jahren müssen bei Filmen, deren Vorführung erst nach 20.00 Uhr beendet ist, von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Film für ihre jeweilige Altersstufe (FSK 0, 6 und 12) freigegeben ist.
• In Begleitung einer personensorgeberechtigten Person dürfen Kinder zwischen 6 und 11 Jahren auch Filme sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind. Hinweis: Die Begleitung einer erziehungsberechtigten- oder beauftragten Person ist dafür notwendig.
• Auch Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren müssen bei Filmvorführungen, die erst nach 22.00 Uhr beendet sind, von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Dies gilt auch für Jugendliche ab 16 Jahren bei Filmen, deren Vorführung erst nach 24.00 Uhr beendet ist.